Und wieder mal hat man die Kritik von Juristen im Vorfeld einer Gesetzesänderung ignoriert und muß sich nun fragen lassen, ob man eigentlich wirklich versteht, was man da beschließt. Und damit meine ich nicht, daß Abgeordnete die Vorlagen aus den Ausschüssen kurz überflogen und sich über die Parteilinie informiert haben, bevor sie zur Abstimmung geschritten sind.
Ich meine, hat sich da mal jemand wirklich Gedanken über die praktischen Auswirkungen einer Gesetzesänderung gemacht? Oder haben wieder mal alle nur den Teil mit dem verschärften Strafrahmen für Kinderpornographie gelesen und dann das gesamte Paket zufrieden abgenickt? Ja? Danke, dacht ich's mir doch.
Am 1. April ist daher das "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" in Kraft getreten (eine kurze Zusammenfassung und weiterführende Links bei heise). Gemäß §184c StGB wird bestraft, "wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet." Wie gut, daß der Cam-Girl-Hype schon längst wieder vorbei ist.
Das gilt übrigens nicht, wenn sichergestellt ist, daß die "Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist." Wieder so eine Sache, die sich auf dem Papier noch ganz sinnvoll ausnimmt, in der Realität aber zu großen Problemen auch für den gesetzestreusten Webmaster führt, solange sich die Herrschaften weiterhin darüber streiten, was denn nun genau einen wirksamen Altersschutz wirklich ausmacht.
Die gravierendste Änderung findet sich aber in §81g STPO. Künftig dürfen DNA-Proben bei jedem Verstoß gegen das Sexualstrafrecht in polizeilichen Datenbanken gespeichert werden und nicht mehr wie vorher nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung. Wer also Pornographie über das Internet verbreitet und sich dabei nicht hinter einer größtmöglichen Mauer von Altersverifizierungssystemen verschanzt, könnte schon bald von einem freundlichen Polizeibeamten aus der Nachbarschaft zum Wattestäbchenlutschen gebeten werden.
Wer weiß, vielleicht finden sich dann schon bald die genetischen Fingerabdrücke von Schmuddelbloggern und freundlichen unter-anderem-auch-Pornographen aus meinem Freundeskreis in illustrer Serienvergewaltiger- und Kinderschändergesellschaft wieder. Aber wozu soll das gut sein? Was rechtfertigt diesen Eingriff? Denkt da etwa jemand, Netzbeschmutzer würden ihre Körpersäfte auf Internetservern hinterlassen und seien so künftig schneller zu identifizieren? Oder glaubt tatsächlich jemand, daß Pornographen früher oder später bestimmt auch unschuldige Frauen in dunklen Parks überfallen, wenn ihnen sonst nichts mehr für ihre Seiten einfällt?
Da kann man nur hoffen, daß sich das Bundesverfassungsgericht dieser Gesetzesänderung mit etwas weniger Druck vom Wähler und etwas mehr Weitsicht annimmt. Aber bitte bald, bevor noch jemand auf die Idee kommt alte PorNO-Kampagnen künstlich wiederzubeleben und wir uns eines Tages alle auf der nächsten Wache mit dem Wattestäbchen im Mund wiedersehen. Na ja, auch ne Art von Bloggertreffen. Und dann kommt Udo und holt uns alle wieder raus.
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