Nachdem ich zu Schulzeiten ein Jahr in Kansas verbringen durfte, wundere mich nur noch selten über Nachrichten aus dem Herzen des Bible Belts. Erst verfügt die Schulbehörde, daß im Biologieunterricht künftig die biblische Schöpfungslehre statt der Evolutionstheorie gelehrt werden müsse, dann muß der Oberste Gerichtshof einschreiten, damit auch Kansas zusammen mit drei anderen Staaten ähnlicher geistiger Machart endlich aufhört, schwulen Sex mit Gefängnis zu bestrafen.
Aber auch wenn mich nur noch wenig wundert, ärgern kann ich mich über die religiösen Hardliner (darunter mein damaliger Gastvater) immer wieder sehr ausgiebig. Der aktuelle Fall "Kansas gegen Matthew Limon" (via Kölnboy) beweist nämlich, daß die Verantwortlichen in Kansas es weiterhin für völlig legitim, ja geradezu für ihre Christenpflicht halten, Schwule mittels Strafgesetzen zu diskriminieren.
Im Jahr 2000 war Matthew Limon gerade 18 geworden, als er beim Oralverkehr mit seinem Freund erwischt wurde. Das Problem war, daß derjenige, dem der Blowjob zuteil wurde, leider erst 14 Jahre alt war. Die Zeitungen schrieben immer etwas von "fast 15", aber auch fast 15 ist eben 14 und damit vor dem Gesetz zu jung für derartige Vergnügungen. Eine Einwilligung in das muntere Treiben ist in dem Alter zunächst mal völlig irrelevant.
Matthew Limon wurde daraufhin zu einer Gefängnisstrafe von etwas über 17 Jahren verurteilt. Das erscheint sehr hoch, aber in Kansas nimmt man die Aufgabe, Kinder vor sexuellen Übergriffen Erwachsener zu schützen, sehr ernst. Dagegen läßt sich prinzipiell auch nicht viel einwenden. Gäbe es nicht diese kleine Zusatzregelung mit dem unschuldigen Kürzel "K.S.A. 2002 Supp. 21-3522".
Dahinter verbirgt sich das sogenannte "Romeo und Julia Gesetz", das jugendliche Liebhaber vor Kriminalisierung schützen soll. Wenn also zwischen den Beteiligten nicht mehr als vier Jahre Altersunterschied liegen, kann der Erwachsene für höchstens 15 Monate ins Gefängnis geschickt werden. Sofern, und hier lauert der fette Haken, sofern die Liebenden gottgefälligen heterosexuellen Geschlechtsverkehr praktizieren. Keine Gnade für Romeo & Romeo.
So entschied das zuständige Gericht im Jahr 2000 und genau das bestätigte 2002 auch das daraufhin angerufene Berufungsgericht. 2003 erklärte dann der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten Gesetze für unzulässig, die Unterschiede zwischen hetero- und homosexuellem Sex machen und letzteren unter Strafe stellen. Dabei forderte das Gericht Kansas ausdrücklich auf, den Fall Limon im Hinblick auf die geänderte Rechtslage erneut zu beurteilen.
Das hat das Berufungsgericht am 30. Januar nun getan und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß das Urteil weiterhin Bestand hat. Denn, so die Mehrheit der Richter, zuallererst bezieht sich die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nur auf gleichgeschlechtlichen Verkehr unter Erwachsenen und ist somit nicht weiter von Bedeutung für den Fall Limon.
Außerdem hat nach der Ansicht der Richter der Staat Kansas sehr wohl das Recht, Schwule in dieser Form zu diskriminieren. Ganz abgesehen davon, daß schwuler Sex mit größeren Gesundheitsrisiken verbunden ist und man schon allein deshalb sein Wahlvolk davor schützen sollte, dient diese Diskriminierung in erster Linie dem Schutz und der Erhaltung traditioneller, biblisch inspirierter Sexualmoral.
Und von dieser Sexualmoral hängt laut Urteil schließlich der Fortbestand der Menschheit ab, denn homosexueller Geschlechtsverkehr führt bekanntlich nicht zur Fortpflanzung. Und es ist traditionell die Aufgabe einer jeden Regierung, das Institut der Ehe zu schützen und die Fortpflanzung ihrer Untergebenen besonders zu fördern, denn, so führen die Richter weiter aus, das Überleben einer Gesellschaft hängt davon ab, daß ihr auf diesem Weg neue Arbeiter, Soldaten und andere nützliche Mitglieder zugeführt werden.
Danke, Richter Green und Malone, für die Rettung der Menschheit. Pech für dich, Matthew Limon. Vielleicht verhilft dir dein Gefängnisaufenthalt zu Reue und Einsicht und wenn du mit 35 entlassen wirst, sind dir zwar viele Chancen im Leben genommen worden, aber immerhin kannst du dich dann noch fortpflanzen.
Schon gelesen?
2007-06-28 - In einem Taxi nach Paris Damaskus
2007-06-25 - Gruß aus Amman
2007-06-12 - Kumbayah mit Anfassen
2007-02-27 - Irmela Schwab und der Elektrakomplex
2007-01-08 - Mann zum Unter-die-Erde-Bringen gesucht








