Anstelle von heiteren Grußkarten mit kitschigem SonnenuntergangvorPalmen-Motiv oder wenigstens besinnlichen vorweihnachtlichen Grüßen vorgestern folgende SMS von Marc, der vor dem Weihnachtsmann in die Karibik geflüchtet ist: „Sind homosexuelle Handlungen zweier erwachsener, europäischer Männer an öffentlich zugänglichen Plätzen (z.B. Küssen in einer Bar, Oralverkehr am Strand) in der DomRep strafbar? Todesstrafe? Kannst Du mal googeln? Ich will noch nicht sterben. Wäre zwar romantisch, aber nicht mit einem ONS.“
Ich habe pflichtgemäß gegoogelt, schließlich will ich nicht für das frühzeitige Ableben meines im Urlaub generell an Hormonüberschwemmung und daraus resultierender Kopflosigkeit leidenden besten Freundes verantwortlich sein. Das Ergebnis, Homosexualität ist legal, aber das "Übertreten der Schicklichkeit in der Öffentlichkeit" kann mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft werden, wäre wegen der Zeitverschiebung fast zu spät gekommen. Meine SMS traf ungefähr zeitgleich mit sechs Polizisten ein, die jemand über das unschickliche Treiben von Marc und seinem Begleiter informiert haben mußte. Zum Glück hatte der Begleiter noch zwei Freundinnen im Schlepptau, so daß man sich fix in Hetero-Paare verwandeln und in letzter Sekunde händchenhaltend die Bar verlassen konnte.
Hoffentlich komme ich später noch dazu, nachdem ich den Heimkehrer in die Arme geschlossen und meine vorbereitete, überlange Predigt über unverantwortlichen Leichtsinn bei außereuropäischen Urlaubsreisen gehalten habe, von dem riesigen, von Heinz Strunk moderierten „Fettes Brot“-Konzert gestern abend zu erzählen, das ich einem langjährigen Leser und dessen großartiger Tochter zu verdanken habe.
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